Forstminister lobt ehrenamtliche Arbeit der Luftrettungsstaffel

  • Mehr als 53 Hektar Wald wurden vergangenes Jahr in Bayern ein Raub der Flammen. Dass sich der Schaden angesichts der insgesamt 2,5 Millionen Hektar Waldfläche im Freistaat damit noch in Grenzen hielt, ist laut Forstminister Josef Miller auch den regelmäßigen Kontrollflügen der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. zu verdanken. „Sie haben Waldflächen im Blick, die wir vom Boden aus nur schwer überwachen können“, sagte Minister Miller in Rothenburg o. d. T., wo er sich über die Weiterbildung der mittelfränkischen Luftbeobachter informierte. Präventive Waldbrandüberwachung wird laut Miller immer wichtiger, denn: „Mit dem Klimawandel erhöhen sich die Temperaturen, die Trocken- und Dürrephasen werden länger und damit genügt schon ein Funke, den Wald in Brand zu setzen.“


  • Die Waldbrandüberwachung aus der Luft bezeichnete der Minister als hervorragendes Beispiel für effektive Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Spezialisten und Behörden. Sobald der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes hohe oder sehr hohe Waldbrandgefahr anzeigt, ordnen die Bezirksregierungen, in der Regel für vorher festgelegte Einsatzgebiete, Beobachtungsflüge an. An Bord der Flugzeuge und Hubschrauber sind neben dem Piloten der Staffel ein bis zwei staatliche Luftbeobachter unterwegs. Sie suchen nach Brandherden und lotsen die Feuerwehr zum Einsatzort.

    Zum Team in den Einsatzflugzeugen der Luftrettungsstaffel zählen bayernweit rund 250 staatliche Luftbeobachter, darunter 45 Förster. Allein im vergangenen Jahr absolvierte die Luftrettungsstaffel über 800 angeordnete Flüge mit rund 1200 Flugstunden. Die Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern. Zusätzlich erbrachten die Einsatzpiloten der Staffel unentgeltlich fast 6000 Beobachtungsstunden über der bayerischen Heimat.

    Minister Josef Miller ließ es sich nicht nehmen, zusammen mit einem Luftbeobachter, von „oben“ einen Blick auf das mittelfränkische Übungsgebiet zu werfen. LRSt-Einsatzpilot Hans Schott konnte nach absolviertem Übungsflug dem Forstminister die „volle Flugtauglichkeit“ attestieren.