Pressekonferenz des Innenministers mit der LRSt

  • Den flächendeckenden Einsatz der Luftrettungsstaffel Bayern nannte Innenminister Dr. Günther Beckstein als einen wesentlichen Grund dafür, dass es trotz der katastrophalen Trockenheit in Bayern bisher zu keinen größeren Waldbränden gekommen ist. Auf seiner Pressekonferenz, bei der den Medienvertretern auf Einladung des Innenministeriums auch LRSt-Präsident Karl Herrmann zur Verfügung stand, führt Beckstein weiterhin aus: „Die vom Freistaat getragenen Kosten der Luftbeobachtung bewegen sich derzeit auf rund 120 000 Euro. Ich mache mir keine Illusionen, dass wir diesen Kostenansatz angesichts der aktuellen, andauernden Gefährdungs-lage noch weiter ausbauen müssen. Dieses Geld ist gut angelegt! Jeder in diesem Bereich investierte Euro zahlt sich mehrfach aus, wenn dadurch Schlimmeres verhindert werden kann.“

  • Staatsminister Dr. Beckstein sah die Strategie seines Hauses, Waldbrände möglichst bereits im Entstehungsstadium zu lokalisieren und dann sofort zu bekämpfen, als Hauptgrund dafür an, dass der Freistaat bisher von verheerenden Waldbränden und deren fürchterlichen Folgen verschont geblieben ist.

    Die Ausführungen des bayerischen Innenminister konnte LRSt-Präsident Herrmann durch die neuesten Einsatzzahlen unterstreichen: bei mehr als 500 Einsatzflügen mit einer Gesamtdauer von fast 800 Stunden und in tausenden freiwillig geleisteten Überwachungsstunden durch die Einsatzpiloten der Staffel wurden 559 Rauchentwicklungen beobachtet, angeflogen und kontrolliert, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Dabei wurden folgende Schadenereignisse festgestellt:

    34 Flächenbrände, 21 Waldbrände, 14 unbeaufsichtige Feuer, 4 Kfz-Brände, 3 Hausbrände und 1 unge-nehmigtes Verbrennen von Abfällen. (Meldestand: 9.8.03 / 23.00 Uhr).

    LRSt-Präsident Karl Herrmann versicherte, dass bei anhaltender Trockenheit und weiterem flächendeckenden Einsatzbedarf, die Luftrettungsstaffel mit ihren Piloten und den staatlichen Luftbeobachtern stets einsatzbereit zur Verfügung stünde.